Haben Sie noch Fragen?
In der nachfolgenden Zusammenfassung finden Sie häufig gestellte Fragen mit den dazugehörigen Antworten aus den verschiedensten Bereichen.
Egal, über welchen Weg Sie sich bei uns bewerben: Sie sollten in jedem Fall
eine Eingangsbestätigung erhalten. Wir teilen Ihnen in dieser die Bearbeitungsdauer
Ihrer Unterlagen mit (in der Regel 3-4 Wochen) und fordern eventuell fehlende Unterlagen,
die wir zur Prüfung benötigen, an. Falls Ihnen kein entsprechendes Schreiben zugestellt wurde,
wenden Sie sich bitte an unsere Bewerberhotline unter 07361 9777-880.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Beim Franchising, oder auch Konzessionsverkauf genannt, stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die (regionale) Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung. Grundsätzlich gilt für alle Franchisenehmer eines Franchisegebers ein einheitliches Auftreten und Handeln. Dies geht über die Verwendung des selben Namens über die Anwendung einer gemeinsamen Buchhaltung bis hin zur Benutzung vorgegebener Marken und Vertriebssysteme. Der Franchisegeber überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben natürlich ständig und ist befugt Anweisungen zu erteilen. Außerdem ist er für die Schulung der Franchisenehmer verantwortlich. Die Umsetzung des erstellten, unternehmerischen Gesamtkonzepts erfolgt am Ende jedoch selbstständig am eigenen Standort durch den Franchisenehmer. Deshalb ist dieser auch rechtlich Händler auf selbständiger Basis im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.